(ohne Widerrufsrecht, ausschließlich Vor-Ort-Verträge)
1. Vertragsparteien
Der Unterrichtsvertrag kommt zustande zwischen
Nargiz Orujli, Inhaberin der Nargiz Piano School,
Dagmarstraße 11, 90482 Nürnberg
(nachfolgend „Klavierschule“)
und dem Schüler bzw. bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertretung.
2. Vertragsabschluss (ausschließlich vor Ort)
Der Unterrichtsvertrag wird ausschließlich in den Räumen der Nargiz Piano School geschlossen. Ein Vertragsabschluss im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Website) findet nicht statt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
3. Vertragsbeginn / Unterrichtsbeginn
Vertragsbeginn ist der Tag der Unterzeichnung (bzw. das im Vertrag festgelegte Startdatum). Der Unterrichtsbeginn richtet sich nach dem vereinbarten Starttermin im Stundenplan.
4. Vertragslaufzeit (Mindestlaufzeit)
Der Vertrag wird als Jahresvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Probezeit (für alle Schüler, einmalig)
Für alle Schüler (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) gelten die ersten zwei Monate als Probezeit. Die Probezeit kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig von Standort oder Lehrkraft.
6. Vergütung während der Probezeit
Die Beiträge für die ersten zwei Monate sind in jedem Fall vollständig zu zahlen, auch bei einer Kündigung während der Probezeit.
7. Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten in Textform (E-Mail ausreichend) gekündigt werden. Die Kündigung beendet den Vertrag zum nächstmöglichen Termin; mindestens sind jedoch die Beiträge für die ersten zwei Monate geschuldet.
8. Kündigung nach der Mindestlaufzeit / 12-Monats-Regel
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn, unabhängig von Ferien oder unterrichtsfreien Zeiten. Eine Kündigung ist nicht zulässig, um die Zahlung einzelner Monate (z. B. August) zu umgehen. Endet der Vertrag aus Gründen, die nicht von der Klavierschule zu vertreten sind, vor Ablauf der 12 Monate, bleibt der Beitrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldet.
9. Unterrichtsform, Unterrichtszeit, Verspätung
Der Unterricht findet als wöchentlicher Einzelunterricht zu einer fest vereinbarten Uhrzeit statt. Bei Verspätung des Schülers verkürzt sich die Unterrichtszeit entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung besteht nicht.
10. Schulferien und schulische Feiertage
Während aller bayerischen Schulferien sowie an allen schulischen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Dies gilt insbesondere auch für schulfreie Tage wie z. B. Buß- und Bettag. Der Monatsbeitrag bleibt unverändert, da es sich um ein Jahresentgelt handelt, das in Monatsraten gezahlt wird.
11. Unterrichtsausfall / Nachholstunden
a) Ausfall durch den Schüler (unabhängig vom Grund):
Kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
b) Ausfall durch die Klavierschule / Lehrkraft:
Die Stunde wird nachgeholt oder durch eine qualifizierte Vertretungslehrkraft ersetzt.
12. Entgelte und Zahlung
30 Minuten Einzelunterricht 1× wöchentlich: 130 € / Monat
45 Minuten Einzelunterricht 1× wöchentlich: 180 € / Monat
Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Nach Ablauf der Probezeit ist der Monatsbeitrag spätestens bis zum 10. Kalendertag des jeweiligen Monats fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Verwendungszweck bei Überweisungen:
Bei jeder Zahlung ist im Verwendungszweck vollständig und korrekt anzugeben:
- Vor- und Nachname des Schülers
- bei Schülern unter 18 Jahren zusätzlich: Vor- und Nachname des Erziehungsberechtigten bzw. Vertragspartners
- Standort der Schule (Nürnberg oder Fürth)
- Name der Lehrerin
- Name des Schülers (bei Minderjährigen)
Unvollständige oder fehlende Angaben können zu Verzögerungen bei der Zuordnung der Zahlung führen.
Eine Probestunde wird einmalig mit 20 € berechnet.
13. Lehrkraftwechsel
Ein Wechsel der Lehrkraft berührt den Vertrag nicht. Die Klavierschule stellt eine qualifizierte Folge- oder Vertretungslehrkraft; der Unterricht wird zu den vereinbarten Bedingungen fortgeführt.
14. Instrument zu Hause / Üben
Spätestens nach Abschluss des Jahresvertrags im Anschluss an die Probezeit ist ein geeignetes Instrument zu Hause verpflichtend, insbesondere bei Kindern. Regelmäßiges Üben ist Voraussetzung für den Lernerfolg.
15. Individuelle Sonderverträge
Individuell vereinbarte Vertragsformen (z. B. 10-er Karten, 6-Monats-Verträge oder andere Sondervereinbarungen) gelten ausschließlich zu den im jeweiligen Vertrag festgelegten Bedingungen. Diese AGB finden auf solche Sonderverträge nur Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich abweichend geregelt sind.
16. Unterrichtsräume / Haftung
Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit gesetzlich zulässig.